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Nutzungsbedingungen:

Allgemeine Nutzungsbedingungen über Software-as-a-Service Leistungen (SaaS-Dienste) des Produktes QUIXPOS der

QUIX GmbH
Ottensener Straße 8
22525 Hamburg
Deutschland
(nachfolgend QUIX genannt)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die nachstehenden Bedingungen („Allgemeine Nutzungsbedingungen“) gelten für die von QUIX entgeltlich und unentgeltlich angebotene Nutzung und Betriebsunterstützung vom Standardsoftwareprogramm QUIXPOS.
Die QUIX erbringt ihre Leistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Nutzer“ genannt) vorbehaltlich gesonderter Absprache ausschließlich auf Grund dieser Nutzungsbedingungen.
Gegenstand des Vertrags sind:
1.1. Die QUIX stellt dem Nutzer die Nutzung der in dem als Anlage 1 beigefügten Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Standard-Software QUIXPOS (nachfolgend: „Software“) über das Internet als sogenannte Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung.
1.2. Die Speicherung und Verarbeitung von Daten des Nutzers auf den Servern des Rechenzentrums und somit auch die Überlassung von Speicherplatz auf Servern des Rechenzentrums.
1.3. Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur, soweit QUIX ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Nutzungsrechte – Aktualisierungen/Änderungen der Software und Leistungen
(1) Der Nutzer erhält an der vertragsgegenständlichen Software ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares) auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Eine körperliche Überlassung der Software erfolgt nicht.
(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen von QUIX zu gestatten. Der Nutzer hat die ihm überlassenen Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren, um einen unberechtigten Zugriff Dritter zu verhindern. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Nutzers die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Nutzers, freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses usw. Insbesondere ist es dem Nutzer nicht erlaubt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu veräußern. Weiterhin ist es dem Nutzer nicht erlaubt jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
(3) QUIX ist jederzeit berechtigt, SaaS-Dienste und Services ganz oder teilweise durch Updates, Upgrades, neue Versionen usw. zu ändern oder zu ergänzen
(4) QUIX wird den Nutzer über neue Versionen der SaaS-Dienste und Services informieren. Die in den Versionen enthaltenen Änderungen oder Ergänzungen können bei QUIX schriftlich erfragt werden.
(5) QUIX setzt die zu überlassende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der jeweils aktuell angebotenen Version ein, sofern die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen von QUIX für den Nutzer zumutbar ist. QUIX weist den Nutzer auf eine Änderung der eingesetzten Software spätestens vier Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hin. Ein Anspruch des Nutzers auf den Einsatz einer älteren oder neueren Version der ursprünglich beauftragten Software besteht jedoch nicht.
(6) QUIX ist berechtigt, SaaS-Dienste durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Für die Leistungserbringung von Subunternehmern haftet QUIX wie für eigenes Handeln.

3. Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von QUIX sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt mit der Bestellung durch den Nutzer, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Leistungen durch QUIX zustande.

4. Technische Voraussetzungen, Leistungsübergabepunkt
(1) Die zur Verfügung gestellten SaaS-Dienste und Services setzen die Erfüllung der unter Anlage 1-Leistungsbeschreibung aufgeführten technischen Anforderungen voraus.
(2) Übergabepunkt für die SaaS-Dienste ist der Router-Ausgang des von QUIX genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung des Nutzers an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponente für das Internet ist der Nutzer selbst verantwortlich.

5. Zugang und Authentifizierung
(1) Der Nutzer darf entsprechend der von ihm beauftragten Anzahl von Arbeitsplätzen gleichzeitig auf die für ihn bereitgehaltene Software zugreifen. Die Arbeitsplätze müssen die von QUIX angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Die Anbindung der Arbeitsplätze des Nutzers erfolgt über eine vom Nutzer einzurichtende Datenverbindung.
(2) Die Nutzung der unter quixpos.cloud angebotene SaaS-Dienste und Services kann erst nach erfolgreicher Registrierung durch den Nutzer erfolgen. Die Nutzung der registrierpflichtigen SaaS-Dienste und Services setzt die Registrierung eines Nutzers durch eine vertretungsberechtigte, natürliche Person voraus. Der Nutzer verpflichtet sich insoweit, richtige und vollständige Angaben nach Vorgabe des Registrierungsformulars zu machen und die Daten auch nach der Registrierung aktuell zu halten.
(3) Bei Nutzung der registrierungspflichtigen SaaS-Dienste und Services erfolgt die Authentifizierung der vorab von dem Nutzer namentlich benannten Benutzer u. a. durch Überprüfung der Nutzerkennung und des Passwortes.
(4) Es liegt in der Verantwortung des Nutzers seiner Zugangsdaten – vor allem Nutzerkennung und Passwörter – geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Nutzer hat außerdem sicherzustellen, dass die Nutzung der registrierungspflichtigen SaaS-Dienste und Services ausschließlich durch ihn selbst und ausschließlich im Rahmen der Nutzungsbedingungen erfolgt. Bei Verlust von Zugangsdaten, Passwörtern oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten, hat der Nutzer QUIX unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen ist QUIX berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu den angebotenen SaaS-Diensten und Services zu sperren.
(5) Der Nutzer hafte für jedwede Nutzung, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten ausgeführt wird, es sei denn, der Nutzer kann nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt hat.

6. Verfügbarkeit der SaaS-Dienste und Services
(1) Die angebotenen SaaS-Dienste und Services werden dem Nutzer grundsätzlich 24h an 7 Tagen die Woche am Übergabepunkt zur Verfügung gestellt.
(2) QUIX übernimmt die tägliche Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste und Services. QUIX ist jederzeit berechtigt, die SaaS-Dienste zu Wartungszwecke oder auf Grund anderer technischer Erfordernisse zu unterbrechen. QUIX ist bemüht die Unterbrechungen für den Nutzer möglichst gering zu halten und längere Unterbrechungen rechtzeitig vorab dem Nutzer per E-Mail anzukündigen.
(3) QUIX kann den Zugang zu den SaaS-Diensten und Services außerdem beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Software oder der gespeicherten Daten dies erfordern. Hierdurch bedingte Unterbrechungen wird QUIX, sofern voraussehbar, dem Nutzer rechtzeitig per E-Mail ankündigen.

7. Datenhosting
(1) QUIX stellt dem Nutzer nach Freischaltung der betreffenden SaaS-Dienste und Services Speicherplatz auf einem Server in einem Rechenzentrum zu Verfügung. Die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes erfolgt ausschließlich auf Servern von zertifizierten Rechenzentren in Deutschland.
(2) Die Nutzung des Speicherplatzes darf ausschließlich im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten SaaS-Dienste und Services erfolgen.
(3) Der Kunde besitzt keine dinglichen Rechte an den Servern und ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Server befinden, zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte eines Datenschutzbeauftragten des Nutzers nach schriftlicher Ankündigung und auf dessen Kosten zur Prüfung und Einhaltung der Erfordernisse gemäß Bundesdatenschutzgesetz sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs von QUIX mit personenbezogenen Daten.

8. Datenspeicherung – beiderseitige Obliegenheiten
(1) Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf dem für ihn von QUIX eingerichteten virtuellen Datenserver Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. QUIX schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Nutzer. QUIX treffen hinsichtlich der vom Nutzer übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist alleine der Nutzer verantwortlich.
(2) Der Umfang des dem Nutzer zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ist durch das beauftragte Softwarepaket (siehe Anlage 1 – Leistungsverzeichnis) definiert. Der Nutzer kann die Daten im Rahmen der laufenden Nutzung der Software auf dem Datenserver ablegen.

9. Datenherausgabe – Datenlöschung nach Vertragsbeendigung
(1) Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, eine Kopie der vom ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten per Datenfernübertragung im CSV-Format abzurufen.
(2) QUIX behält sich das Recht vor, die bei ihr vorhandenen Nutzerdaten 60 Tage nach Vertragsbeendigung zu löschen, sofern der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die abgerufenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind.

10. Besondere Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer hat folgende Pflichten und Obliegenheiten zu erfüllen:
• Sicherstellung der Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bei der Nutzung der SaaS Dienstes und Services. Zusätzlich sind die gesetzlichen Regelungen des Landes, in dem die Software eingesetzt wird, zu erfüllen.
• Keine Übertragung von Daten oder Inhalten auf Server des Rechenzentrums, die gegen Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriftenverstoßen oder fremde Schutzrechte oder Urheberrechte oder Rechte sonstige Dritter verletzen.
• Kein unbefugter Abruf von Daten oder Inhalten durch den Nutzer oder unbefugte Dritte.
• Kein unbefugter Eingriff oder unbefugtes Eindringen in die Programme, SaaS-Dienste und Services oder Datennetze von QUIX.
• Unverzügliches Anzeigen von Störungen und Mängeln der SaaS-Dienste und Services und zur Verfügung stellen aller für die Fehlerbehebung relevanten Informationen.
(2) Der Nutzer hat im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. Auch ist er zur Installation von dem Stand der Technik entsprechenden Antivirenprogrammen und Firewalls auf seinen Geräten verpflichtet.
(3) Der Nutzer übernimmt die Herstellung einer Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätze und dem von QUIX definierten Datenübergabepunkt. Sofern QUIX den Datenübergabepunkt vereinbarungsgemäß neu definiert hat, ist der Nutzer verpflichtet, eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
(4) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von QUIX ist davon abhängig, dass die vom Nutzer eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln usw., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Nutzer zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind.
(5) QUIX und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der SaaS-Dienste und Services durch den Nutzer oder mit seiner Billigung erfolgen oder sich vor allem aus datenschutzrechtlichen, urheberechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben. Erkennt der Nutzer die Drohung eines derartigen Verstoßes, hat der Nutzer QUIX unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.
(6) QUIX ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Nutzer nach 10.1 bis 10.5 obliegenden Pflichten sowie bei begründeten Verdachtsmomenten für eine entsprechende Pflichtverletzung, die SaaS-Dienste und Services auf Kosten des Nutzers zu sperren.

11. Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch QUIX für den Nutzer wird in einem gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

12. Übertragung zur Leistungserbringung notwendiger Rechte auf QUIX
(1) Der Nutzer räumt QUIX das Recht ein, die von QUIX für den Nutzer zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
(2) QUIX ist berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
(3) Zur Beseitigung von Störungen ist QUIX berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen, sofern sich der gemäß dem Leistungsverzeichnis vereinbarte Vertragsgegenstand hierdurch nicht ändert.

13. Schulung und Hotline
Die Vornahme von Schulungen sowie das Vorhalten einer Hotline richtet sich nach den, gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage 1), vereinbarten Leistungen.

14. Preisänderungen
QUIX kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) ändern. QUIX wird hierbei die Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen und ausgleichen. Die Preisänderung wird QUIX dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Schriftform (E-Mail ist ausreichend) mitteilen. Sofern der Nutzer mit den jeweiligen Preisänderungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Vertrag gem. § 1 (2) außerordentlich zu kündigen.

15. Mängelhaftung
Sind die von QUIX erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet QUIX gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler ist ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Haftungsmaßstab und -begrenzung
(1) QUIX haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorgenannten Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt entsprechend auch für Schadensersatzansprüche aus Deliktsrecht im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von Eigentum oder dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

17. Verjährung
(1) Mängelansprüche nach Ziffer 15 dieser Vereinbarung verjähren in einem Jahr.
(2) Alle weiteren Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, vorbehaltlich der in Ziffer 15 dieser Vereinbarung festgelegten unbeschränkten Haftung, ebenfalls in einem Jahr.

18. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
(1) Die Abtretung von Forderungen durch den Nutzer an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung in Schriftform von QUIX zulässig.
(2) Der Nutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
(3) Der Nutzer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

19. Datenschutz
Sofern die Bearbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, geltend die in dem gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag getroffenen Vereinbarungen.

20. Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Soweit nicht anderes vereinbart ist, beginnt die Laufzeit des Vertrags mit dem Zeitpunkt, der dem Nutzer in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird.
(2) Der Vertrag wird zunächst für die vom Nutzer bestellte Leistung für die vereinbarte Dauer, mindestens von 1 Monat geschlossen. Die Leistungen verändern sich nur bei ausdrücklicher Bestellung weiterer Leistungen oder Nebenabreden in Schriftform durch den Kunden. Nach der vereinbarten Nutzungsdauer kann der Nutzer unter Wahrung einer Frist von 1 Monat zum Ende der Nutzungsdauer kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Nutzungsdauer um den zuvor vereinbarten Zeitraum.
(3) Markterhebungen und Surveydaten, die während der Vertragslaufzeit unter Mitwirkung des Kunden entstanden sind, sind keine Kundendaten und verbleiben im Eigentum von QUIX.
(4) QUIX behält sich ausdrücklich vor, kostenlose Accounts von Nutzern nach Ankündigung per E-Mail und Fristsetzung zu löschen. QUIX übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für den Verlust von Daten jeglicher Art.

21. Schlussbestimmungen
(1) Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.
(2) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hamburg.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB aus diesem Vertrag ist Hamburg. QUIX ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand der Nutzerin zu klagen.

Anlage 1 Leistungsverzeichnis
1. Mindestanforderungen des Systems
Im Übrigen wird der Nutzer zur Nutzung der Leistungen von QUIX nur solche Hard- und Software einsetzen, die den von QUIX genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Nutzers.
Sofern gewünscht, unterstützt QUIX den Nutzer auf Basis einer gesonderten Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung.
2. Datensicherungen
(1) QUIX erstellt mehrmals täglich Datensicherungen, welche zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich sind.
(2) Der Nutzer hat zusätzlich die Pflicht, gesetzlich erforderliche Daten zu exportieren und nach seinem Ermessen aufzubewahren.
(3) QUIX behält sich das Recht vor, die bei ihr vorhandenen Nutzerdaten 60 Tage nach Vertragsbeendigung zu löschen, sofern der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die abgerufenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind.
3. Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Monitoring
Wird die Verfügbarkeit nur unwesentlich unterschritten (≤ 1 Prozent im Jahresmittel), so steht dem Nutzer kein Recht zur Minderung der Vergütung zu. Andernfalls hat der Nutzer ein Recht zur angemessenen Minderung der Vergütung. Auf die vorgenannte Verfügbarkeit sind Wartungszeiten nicht anzurechnen, sofern sie dem Nutzer von QUIX rechtzeitig angekündigt oder mit dem Nutzer gesondert abgesprochen wurden.
4. Support, Schulung, Telefonhotline
QUIX stellt Nutzer zur Unterstützung Hilfedokumentationen und ein Handbuch zur Verfügung. Diese werden in digitaler Form online bereitgestellt.
Der Nutzer ist eigenverantwortlich für die Verfahrensdokumentation im Umgang und Anwendung der von QUIX bereitgestellten Software.
Dem Nutzer wird ermöglicht Supportanfragen per E-Mail unter support@quix.de stellen. Diese Supportmöglichkeit wird auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Nutzeranfragen per E-Mail werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Schulungen und telefonischer Support sind nicht Bestandteil des Vertrags. Sofern gewünscht, unterstützt QUIX den Nutzer auf Basis einer gesonderten Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung.
Sofern der Nutzer zusätzlich einen telefonischen Support beauftragt hat, kann er diesen während der Bürozeiten an Werktagen (montags bis freitags zwischen 10 und 17 Uhr) nutzen. Die Hotline wird auch anderen Nutzer zur Verfügung gestellt. Nutzeranfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
5. Pflichten im Störungsfall
Der Nutzer erhält von QUIX einen Leitfaden für das Verhalten bei einem vollständigen Ausfall der von QUIX zu erbringenden Leistungen oder deren erheblichen, betriebsbehindernden Beeinträchtigung. Der Nutzer hat sich mit den Angaben in dem Leitfaden vertraut zu machen und für seinen Betrieb einen Notfallplan unter Berücksichtigung der in dem Leitfaden enthaltenen Angaben zu erstellen. Sollten die Leistungen von QUIX vollständig ausfallen oder nur in einer Weise erbracht werden können, die den Betrieb des Nutzers wesentlich behindern, so wird der Nutzer auf der Grundlage des Leitfadens und des Notfallplans umgehend Maßnahmen zur Aufrechterhaltung seines Betriebes ergreifen.

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